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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Stellt der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?

    Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen müssen. Die Lohnabrechnung dient dazu, den Arbeitnehmern Transparenz über ihre Gehaltszahlungen zu geben und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung stellt, kann dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht sein und der Arbeitnehmer hat das Recht, eine solche einzufordern.

  • Wer zahlt Lohnsteuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    Wer zahlt Lohnsteuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Die Lohnsteuer wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und überweist sie an das Finanzamt. Der Arbeitnehmer trägt somit letztendlich die Steuerlast, da sein Nettogehalt durch die Lohnsteuerzahlung reduziert wird. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers und wird anhand des Steuerklassenverfahrens berechnet. In Deutschland ist die Lohnsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

  • Wie berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer?

    Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer anhand des Bruttogehalts des Arbeitnehmers sowie der Steuerklasse, die der Arbeitnehmer angibt. Die Steuerklasse bestimmt den Steuersatz, nach dem die Lohnsteuer berechnet wird. Zudem werden Freibeträge und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni berücksichtigt. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und führt sie an das Finanzamt ab. Die genaue Berechnung kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, daher ist es ratsam, sich bei Fragen an einen Steuerberater zu wenden.

  • Was tun wenn Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?

    Wenn ein Arbeitgeber keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellt, ist es wichtig, dies zunächst mit dem Arbeitgeber zu klären und höflich nach einer Erklärung zu fragen. Es könnte sein, dass es sich um ein Versehen handelt oder dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf anderem Wege bereitstellt. Sollte der Arbeitgeber weiterhin keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen, ist es ratsam, sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsbehörde zu wenden, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und sicherzustellen, dass man korrekt bezahlt wird und alle erforderlichen Dokumente erhält.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • AVERY Zweckform Lohn-/Gehaltsabrechnung Formularbuch 1759
    AVERY Zweckform Lohn-/Gehaltsabrechnung Formularbuch 1759

    Lohn und Gehalt effizient abrechnen - mit dem AVERY Zweckform Formularbuch Lohn-/Gehaltsabrechnung Stellen Sie sicher, dass Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen! Die Vordrucke des AVERY Zweckform Formularbuchs 1759 Lohn-/Gehaltsabrechnung im DIN A4 Format werden beim Finanzamt anerkannt und unterstützen Sie bei einer effizienten und vorbildlichen Abrechnung. Das AVERY Zweckform Formularbuch 1759 Lohn-/Gehaltsabrechnung ist ein Formularbuch mit 2x 40 Vordrucken im gängigen DIN A4 Hochformat. Jede der 40 weißen Gehaltsabrechnungen ist selbstdurchschreibend (SD) und hat einen gelben Durchschlag. Sämtliche Angaben sind übersichtlich dargestellt und klar beschriftet. So wird Ihnen das Erfassen von Lohn und Gehalt samt den Abzügen für Steuer und Sozialversicherung so bequem wie möglich gemacht. Die robuste Sicherheitsbindung hält die 2x 40 selbstdurchschreibenden Formularblätter mit Durchschlag sicher zusammen. Das Papier in bewährter Qualität made in Germany hat ein Gewicht von 80 g/qm und ist holzfrei sowie chlorfrei gebleicht. Die feine Mikroperforation ermöglicht nach dem Ausfüllen ein sauberes Heraustrennen des Formulars. Arbeiten Sie gründlich und zeitsparend! Das AVERY Zweckform Formularbuch 1759 Lohn-/Gehaltsabrechnung aus unserem Online-Shop hilft Ihnen dabei!

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    Preis: 7.58 € | Versand*: 5.99 €
  • Lohn- + Gehaltsabrechnung A4 sd ZWECKFORM 1759 2x40Bl
    Lohn- + Gehaltsabrechnung A4 sd ZWECKFORM 1759 2x40Bl

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    Preis: 10.02 € | Versand*: 5.99 €
  • Wann muss der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung aushändigen?

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Gehaltsabrechnung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auszuhändigen, für den das Gehalt gezahlt wird. Dies bedeutet, dass die Abrechnung in der Regel vor dem nächsten Gehaltseingang vorliegen muss. Es ist wichtig, dass die Abrechnung alle relevanten Informationen wie Brutto- und Nettogehalt, Abzüge, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern enthält. Falls die Abrechnung nicht rechtzeitig ausgehändigt wird, kann der Arbeitnehmer sein Recht auf Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Abrechnung geltend machen. In einigen Ländern können auch Geldstrafen für den Arbeitgeber verhängt werden, wenn er die Gehaltsabrechnung nicht rechtzeitig aushändigt.

  • Wann muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführen?

    Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer in der Regel monatlich an das Finanzamt abführen. Die genauen Fristen können je nach Bundesland variieren, liegen aber meist zwischen dem 10. und 15. des Folgemonats. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer pünktlich abführt, da bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge anfallen können. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet. Es ist ratsam, sich über die genauen Abführungsfristen und -modalitäten beim zuständigen Finanzamt zu informieren.

  • Wie hoch ist die Lohnsteuer für Arbeitgeber?

    Die Höhe der Lohnsteuer für Arbeitgeber hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen des Arbeitnehmers, dem Familienstand und der Steuerklasse. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die genaue Höhe der Lohnsteuer kann mithilfe von Steuertabellen oder Steuerrechnern ermittelt werden. Es ist wichtig, die Lohnsteuer korrekt zu berechnen und abzuführen, um mögliche Strafen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

  • Wann muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer zahlen?

    Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer in der Regel monatlich an das Finanzamt abführen. Die genauen Fristen können je nach Land und Gesetzgebung variieren. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer fristgerecht zahlt, da sonst Säumniszuschläge oder andere Strafen drohen können. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet. Es ist ratsam, sich über die genauen Zahlungsfristen und -modalitäten bei der zuständigen Steuerbehörde zu informieren.

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